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Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen des TAUCHERTREFF DEKOSTOP e.K.

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der TAUCHERTREFF DEKOSTOP e.K. (nachfolgend Tauchertreff genannt) erfolgt ab dem 01.04.2023 auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Diese finden damit Anwendung auf Pauschalreisen als auch auf touristische Einzelleistungen, für die der Tauchertreff als Veranstalter auftritt. Sie gelten ausdrücklich nicht, wenn Sie als Kunde keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen buchen oder wenn Tauchertreff ausdrücklich als Reisevermittler einer Pauschalreise eines anderen Reiseveranstalters auftritt und darauf in der Reiseanmeldung sowie der Buchungsbestätigung / Rechnung eindeutig hinweist.

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Tauchertreff verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online, etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros oder direkt über Tauchertreff. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung. Für von Ihnen mitangemeldete Reisende haben Sie für alle Vertragsverpflichtungen wie für Ihre eigenen einzustehen. Alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Personen werden nachfolgend Reisende genannt.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung von Tauchertreff über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen zustande. Die Bestätigung / Rechnung gilt als zugestellt, wenn Tauchertreff sie an die von Ihnen angegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse oder an Ihren Reisevermittler übermittelt hat.

1.3 Weicht die Buchungsbestätigung / Rechnung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als neues Angebot, an das Tauchertreff für die Dauer von 10 Tagen (es sei denn, in der Buchungsbestätigung stehen abweichende Fristen) gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, sofern Tauchertreff auf die Änderung hingewiesen hat und damit seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch An- oder Komplettzahlung des Reisepreises) erklären.

1.4 Tauchertreff weist ausdrücklich darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per EMail) nicht nach §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Tauchertreff und Ihnen (als Endverbraucher), außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

1.5 Mit der Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UstG, es sei denn, es gibt abweichende Vereinbarungen in Schriftform.

2. Zahlung / Rücktritt bei Zahlungsverzug

2.1 Bei Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) (Pauschalreise und/oder touristische Einzelleistung) erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung / Rechnung den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein nebst Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers) für alle von Ihnen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) zu leistenden Zahlungen.

2.2 Zahlungen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:

a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Tauchertreff behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu veranschlagen, die Ihnen in einem solchen Fall vor der Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über Tauchertreff gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 17) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung, zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Anderweitige Bedingungen gelten, wenn sich Tauchertreff ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 7 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung / Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit auf der Buchungsbestätigung / Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers nicht ausdrücklich vermerkt ist, direkt an Tauchertreff an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an Tauchertreff ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Zahlungseingang bei Tauchertreff maßgebend. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung / Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.

2.3 Im Fall einer nicht fristgerechten oder nicht vollständigen An- oder Restzahlung behält sich Tauchertreff, nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz nach den in Ziffer 5.2 / 5.3 geregelten Stornierungskosten zu verlangen.

3. Leistungen und Leistungsänderung

3.1 Die Leistungsverpflichtung von Tauchertreff ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung / Rechnung in Verbindung mit den vorvertraglich bekanntgegebenen Informationen, wie der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung / Rechnung von Tauchertreff. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auf Websites von Leistungsträgern, wie etwa Hotels, sind für Tauchertreff nicht verbindlich.

3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (wie z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisevermittlern sind von Tauchertreff nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben sowie Nebenabreden zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung / Rechnung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von Tauchertreff hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

3.3 Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Tauchertreff nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern sie nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen. Eine solche Leistungsänderung wird Tauchertreff nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. Tauchertreff wird Sie schnellstmöglich nach Kenntnisnahme über solche wesentlichen Leistungsänderungen auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3.3) sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Tauchertreff gesetzten angemessenen Frist, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit Tauchertreff in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Reagieren Sie gegenüber Tauchertreff nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

3.5 Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung / Rechnung von Tauchertreff nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

3.6 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Tauchertreff bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

 

4. Umbuchung

 

4.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

4.2 Sofern Tauchertreff aus Kulanz eine Umbuchung auf Wunsch des Reiseanmelders oder eines Reisenden vornimmt, (nur vorbehaltlich Verfügbarkeit bis zum 31. Tag vor Anreise), fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,- € pro Reisenden an. Als Umbuchung zählt eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

4.3 Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.) und zur Berechnung eines niedrigeren Reisepreises, so wird für diese Reiseleistung(en) anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 5.2 berechnet.

5. Entschädigung bei Rücktritt vor Reisebeginn oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen

5.1 Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber Tauchertreff zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Als Eingangsdatum des Rücktritts, welches maßgeblich für die Berechnung der pauschalierten Entschädigungsansprüche ist, gilt der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Tauchertreff oder beim Reisevermittler während folgender Geschäftszeiten des Reiseveranstalters (Mo. – Fr. 10:00 – 18:00 Uhr).

Bei einem Rücktritt hat Tauchertreff Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von Tauchertreff zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Tauchertreff unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

5.2 Tauchertreff macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihm zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters Tauchertreff und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Sofern nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die folgenden Fristen und Entschädigungssätze Anwendung:

Pauschalreisen ohne Tauchkreuzfahrten:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
bis 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises

Pauschalreisen mit Tauchkreuzfahrten:
bis 60. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 29. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises

5.3 Tauchertreff behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete, Entschädigung zu fordern, soweit Tauchertreff nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Tauchertreff verpflichtet, die geforderte Entschädigung, unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen, konkret zu beziffern und zu belegen. Hier nicht besonders aufgeführte Reisen oder Reisearten werden gegebenenfalls nach vergleichbaren Grundsätzen pauschaliert.

5.4 Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Tauchertreff kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

5.5 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Tauchertreff ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Tauchertreff wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Tauchertreff empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.

6. Ersatzperson

Der Reisende hat gem. §651e BGB das Recht, durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger von Tauchertreff zu verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Tauchertreff 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Tauchertreff kann dem Eintritt widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, haften Sie, die Ersatzperson und ggf. der Reisende gesamtschuldnerisch gegenüber Tauchertreff für den Reisepreis und für die Tauchertreff (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungs- oder Umbuchungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet Tauchertreff zusätzlich in jedem Falle eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €.

7. Rücktritt wegen Mindestteilnehmerzahl Kündigung des Veranstalters

7.1 Soweit Tauchertreff die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angegeben hat, behält sich Tauchertreff vor, vom Reisevertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Tauchertreff unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten. Tauchertreff behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

8. Kündigung des Reiseveranstalters

 

Tauchertreff kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Tauchertreff nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Kündigt Tauchertreff, so behält Tauchertreff den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Tauchertreff aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge

 

9. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung / Verjährung

9.1 Tauchertreff ist verpflichtet, die Reiseleistung frei von Mängeln zu erbringen. Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter Tauchertreff Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber Tauchertreff geltend machen können.

9.2 Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern Tauchertreff eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Tauchertreff verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

9.3 Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber Tauchertreff geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Die Schriftform wird empfohlen.

9.4 Schadensersatzansprüche des Reisenden verjähren nach der Regelverjährungsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ersatzansprüche von Tauchertreff verjähren nach sechs Monaten ab dem Reiseende. Für Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.5 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Tauchertreff an Dritte, die nicht Reisende sind, ist ausgeschlossen.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1 Reiseunterlagen: Der Reisende hat alle Unterlagen, angefangen mit der Buchungsbestätigung / Rechnung sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere auf richtige Schreibweise der Vor- und Nachnamen sowie richtige Reisedaten und -Leistungen zu prüfen und Tauchertreff bei Fehlern unverzüglich zu informieren. Für Schäden, die aus Missachtung dieser Pflicht entstehen, ist der Reisende selbst verantwortlich.

10.2 Der Reisende hat Tauchertreff oder seinen Reisevermittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. ETicket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von Tauchertreff mitgeteilten Frist erhält.

10.3 Verlust, Verspätung und Beschädigung von Reisegepäck:

a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensbericht (im internationalen Flugverkehr P.I.R.=Property Irregularity Report genannt) anzuzeigen. Wir empfehlen dringend, dieses bereits vor Ort noch am Zielflughafen zu tun und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch Tauchertreff lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn dieser Schadensbericht nicht ausgefüllt wurde. Der Schadensbericht ist bei Gepäckbeschädigung oder Verlust binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks bei der Fluglinie einzureichen.

b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich Tauchertreff gemäß den Ausführungen in Ziffer 9.1 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an Tauchertreff entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht des fristgemäßen Schadensberichts an die zuständige Fluggesellschaft gemäß 10.3 a).

10.5 Gesundheit / Sport- und Tauchreisen

Sie erklären durch Ihre Reiseanmeldung für alle Reisenden, dass ärztlicherseits keine Bedenken an der Teilnahme der gebuchten Reise und Programme bestehen. Bei gebuchten Sport- und Tauchreisen empfehlen wir eine tauchsportärztliche Untersuchung. Für gebuchte Tauchprogramme erklären Sie weiterhin für alle Reisenden, dass diese über die erforderliche Taucherfahrung / Ausbildung verfügen. Während der Sport- und Tauchprogramme ist den Anweisungen der Lehrer und Betreuer Folge zu leisten. Im Fall von Zuwiderhandlungen ist der Lehrer oder Betreuer zum sofortigen Ausschluss des Reiseteilnehmers berechtigt.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung von Tauchertreff für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche, aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften, bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

11.2  Tauchertreff haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Tauchertreff sind. Tauchertreff haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs oder Organisationspflichten seitens Tauchertreff ursächlich waren.

11.3 Tauchertreff haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Tauchertreff oder deren Reisevermittler, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

12. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

13. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderungen von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.

14. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Tauchertreff ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht gesetzlich verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1 Tauchertreff wird die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa, vor Vertragsabschluss unterrichten.

15.2 Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Tauchertreff unzureichend oder falsch informiert hat.

15.3 Tauchertreff haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden Tauchertreff mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Tauchertreff eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Tauchertreff ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir weisen diesbezüglich auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften hin. Soweit die Fluggesellschaft bei Vertragsabschluss nicht feststeht, informieren wir Sie über die Fluggesellschaft, die den Flug voraussichtlich durchführen wird und werden sicherstellen, dass Ihnen die Informationen so rasch wie möglich zugehen, sobald die Fluggesellschaft feststeht. Dies gilt auch bei möglichen Änderungen der Fluggesellschaften, die die Flugleistung ausführen.

Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb ind er EU untersagt ist (sogenannte „Black List“) kann auf folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

17. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung sowie bei Tauchreisen eine zusätzliche Taucher-Versicherung, die ausdrücklich auch die Behandlung in Dekompressions-kammern während und nach dem Urlaub sowie ggf. eine Rückholung ins Heimatland abdeckt. Soweit Tauchertreff oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

18. Vertragspartner / Reiseveranstalter / anwendbares Recht:

Tauchertreff Dekostop e. K., Nadorster Str. 73, DE-26123 Oldenburg
Telefon: +49 (0)441 885114, E-Mail: reisen@tauchertreff24.de
eingetragen AG Oldenburg HRA 3898 (Geschäftsführer Martin Schlifski)

Gerichtsstand ist Oldenburg

19. Schlussbestimmung:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder dieser Reisebedingungen zur Folge.