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Geschäftsbedingungen Scuba Dive Club Oldenburg

Stand: 21.03.2017

 

Der Scuba-Dive-Club Oldenburg ist ein Serviceangebot des Tauchertreff Dekostop Oldenburg e.K., Nadorster Str. 73, 26123 Oldenburg. Der Scuba-Dive-Club Oldenburg ist kein Verein.

 

1. Beginn des Vertragsverhältnisses

1.1 Eine Mitgliedschaft im Scuba-Dive-Club Oldenburg (nachfolgend SDCO genannt) wird durch Übersendung des komplett ausgefüllten Aufnahmeantrags oder durch Ausfüllen des online-Antrags auf dieser Seite beantragt. Durch Übersendung/Übergabe der Bestätigung oder einer SDCO Clubkarte oder der Active-Card gilt der Antrag als angenommen und der Antragsteller (nachfolgend Mitglied genannt) kann alle Vorteile der Clubkarte in Anspruch nehmen. Eine Ablehnung des Antrags bedarf keiner Begründung.

 

2. Clubkarte

2.1 Die Clubkarte / Active-Card dient als Berechtigungsausweis für alle Leistungen und Vorzüge des SDCO.

2.2 Für die Ausgabe der Clubkarte wird eine Gebühr erhoben, die bei monatlich 19,95 € liegt. Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr. Es gibt einen Rabatt von 5,- € monatlich bei Abschluss eines 2-Jahres-Vertrages. 

Die Active-Card, die zusätzliche Leistungen umfasst, kostet monatlich 34,95 €. Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr. Es gibt einen Rabatt von 5,- € monatlich bei Abschluss eines 2-Jahres-Vertrages.

Die Gebühr wird monatlich vom auf dem Antrag angegebenen Konto abgebucht. Die Kosten einer Rücklastschrift bei Nichteinlösung gehen zu Lasten des Mitglieds.

2.3 Familienmitgliedschaft: Für den Ehepartner/Lebensgefährten (mit gleicher Wohnungsanschrift) eines Mitglieds ermäßigt sich die Gebühr um 5,- € monatlich (nur im gleichen Tarif möglich). Zusätzlich angemeldete Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bekommen einen Rabatt von 50 % auf den Grundpreis (gilt nicht für Active-Card).

2.4 Die Clubkarte / Active-Card bleibt Eigentum des SDCO und ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gem. Pkt. 7 an den SDCO zurückzugeben. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Mitglied persönlich benutzt werden.

2.5 Bei Verlust der Clubkarte / Active-Card ist der SDCO unverzüglich zu benachrichtigen. Gegen Zahlung einer Kostenpauschale von derzeit 20,- € wird dem Mitglied eine neue Karte ausgestellt.

2.6 Das Mitglied hat im Falle des Verlustes der Clubkarte kein Haftungsrisiko bei mißbräuchlicher Benutzung der Karte und wird insoweit vom SDCO freigestellt.

 

3. Leistungen/Verpflichtungen des Mitglieds

3.1 Das Mitglied hat die monatlichen Gebühren zu zahlen

3.2 Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß beim SDCO oder von diesem dazu beauftragten Leistungsträgern folgende Daten gespeichert werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse, Beruf, Telefon-, Fax- und Email-Verbindungen sowie die Bankverbindung und die Daten über die Mitgliedschaft und die Inanspruchnahme von Clubleistungen.

3.3 Das Mitglied hat keine weiteren Verpflichtungen außerhalb dieser vertraglichen Regelungen, insbesondere keine Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft als solcher, da es sich beim SDCO nicht um einen Verein handelt. Das Vereinsrecht mit seinen Mitgliederrechten und –pflichten findet keine Anwendung.

 

4. Leistungen/Leistungsabgrenzung des Scuba-Dive-Clubs Oldenburg

4.1 Die Leistungen des SDCO für die Clubkarte sind unter Clubleistungen auf dieser Homepage abrufbar. Die Leistungen können u. a. bestehen aus: Trainingsmöglichkeit für alle Mitglieder in verschiedenen Schwimmbädern (Schnorcheln/Gerätetraining) unter Anleitung eines erfahrenen Tauchausbilders; Einrichtung eines Stammkundenkontos beim Tauchertreff Dekostop Oldenburg, Mitgliederpreise für Clubfahrten und Seminare. Für die Active-Card gelten erweiterte Leistungen, die unter Active-Card-Leistungen abrufbar sind.

4.2 Der SDCO versucht das Leistungsangebot für seine Mitglieder auch über externe Vertragspartner zu verbessern. Aktuelle Entwicklungen und Angebote werden jeweils über die Homepage www.tauchertreff24.de mitgeteilt.

4.3 Die Gebühr der SDCO-Clubkarte schließt keine Taucherversicherung ein. Das Mitglied stellt den SDCO und seine Erfüllungsgehilfen ausdrücklich von jeglicher Haftung frei, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Gleiches gilt bei Benutzung der Schwimmbäder für die Leistungsträger der Schwimmbadleistung. 

4.4 Die Gebühr der Active-Card schließt neben vielen weiteren Active-Card-Vorteilen die Taucherversicherung der DiveCard von Aquamed, einer Marke der Medical Helpline (Bremen) ein.

4.5 Das Mitglied stellt den SDCO und seine Erfüllungsgehilfen ausdrücklich von jeglicher Haftung frei, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Gleiches gilt bei Benutzung der Schwimmbäder für die Leistungsträger der Schwimmbadleistung.  

5. Leistungen der externen Vertragspartner

5.1 Nimmt ein Mitglied Leistungen eines externen Vertragspartners in Anspruch, so tritt der SDCO in diesen Fällen nur als Vermittler auf und kann bei Fehlern oder nicht erbrachten Leistungen auch nicht belangt werden.

5.2 Der SDCO behält sich vor, neue Vertragspartner aufzunehmen oder sich von alten Vertragspartner zu trennen, um die Qualität des Leistungsangebots zu sichern und zu ergänzen.

 

6. Vertragsänderungen

6.1 Änderungen des Vertrages, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Mitgliedsgebühren gem. Pkt 2.1 bis 2.3 werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied kann der Änderung der Vertragsbedingungen mit einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Änderungsschreibens schriftlich widersprechen. In diesem Fall bleiben die alten Gebühren bestehen und das Vertragsverhältnis endet zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes. Wird nicht fristgerecht widersprochen, gelten die Änderungen als angenommen und werden Vertragsgrundlage.

 

7. Vertragsbeendigung

7.1 Das Vertragsverhältnis endet frühestens ein Jahr nach Beginn der Mitgliedschaft beim SDCO. Es verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, falls es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Bei den ermässigten Mitgliedschaften der SDCO Clubkarte oder der Active-Card mit Abschluss einer 24-monatigen Mitgliedschaft ist eine Kündigung erstmals zum Ende des zweiten Mitgliedsjahres möglich.

7.2 Ein Widerspruch gem. Pkt. 6.1 gilt als Kündigung zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes.

7.3 Eine Kündigung des Mitglieds kann auch innerhalb des Vertragsjahres jederzeit durch schriftliche Erklärung erfolgen, der Beitrag ist bis zum Ende des laufenden Vertragszeitraumes zu zahlen.

 

8. Salvatorische Klausel

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen trotzdem gültig.