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Allgemeine Reparaturbedingungen der Fa. Tauchertreff Dekostop e.K., Oldenburg

Stand: 01.03.2004

 

1. Angebot und Annahme

Mit der Bestellung eines Reparatur- oder Werkleistung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Die Fa. Tauchertreff Dekostop ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erklärt werden.

Bestellt der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege, wird die Fa. Tauchertreff Dekostop den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

2. Ausführung der Reparatur

In einem Auftragsschreiben oder Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bei der Fa. Tauchertreff Dekostop anzuliefern. Die Fa. Tauchertreff Dekostop ist berechtigt, auch solche Fehler zu beheben, die sich erst während der Reparatur zeigen und deren Beseitigung für die Funktionsfähigkeit oder Betriebssicherheit notwendig ist. Dies gilt nicht, wenn der Auftrag ausdrücklich auf die Behebung eines genau bezeichneten Fehlers beschränkt war oder wenn durch die zusätzlichen Arbeiten ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten würde und der Auftraggeber die zusätzlichen Arbeiten nicht genehmigt.

 

3. Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug und beinhalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung bar zu bezahlen und wird bei Auslieferung zzgl. der damit verbundenen Kosten per Nachnahme erhoben.

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die durch Erstellung des Voranschlags entstandenen Kosten kann die Fa. Tauchertreff Dekostop in Rechnung stellen, sofern anschließend kein Auftrag erteilt wird.

 

4. Mängelbeseitigung, Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen bei Abnahme sofort, bei Lieferung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Reparaturgegenstandes schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gelten die erbrachten Leistungen als frei von offensichtlichen Fehlern.

Die Fehlerbeseitigung wird unverzüglich nach den technischen Erfordernissen und nach unserer Wahl durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten vorgenommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Wenn die Nacherfüllung unmöglich oder für den Kunden unzumutbar ist, kann er anstelle der Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung erklären.

Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung, eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Auftraggebers oder eine Pflichtverletzung, welche die Fa. Tauchertreff Dekostop nicht zu vertreten hat, zurückzuführen sind, sowie für Verschleißteile.

 

5. Haftung

Wir haften

a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Inhabers/Geschäftsführers, seines Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen,

b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, der Auftragnehmer kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen,

d) der Höhe nach in den Fällen gemäß b) und c) auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

 

Der Haftungsausschluß für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen gilt gegenüber Verbrauchern nicht, soweit die für Fa. Tauchertreff Dekostop e.K. bestehende Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.112.919,00 €. Gegenüber Unternehmen haftet die Fa. Tauchertreff Dekostop bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten grundsätzlich nicht.

 

Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

 

6. Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Fa. Tauchertreff Dekostop ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

7. Vorschuss

Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Aufwendungen und Auslagen kann die Fa. Tauchertreff Dekostop einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann die Fa. Tauchertreff Dekostop ihre weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen bis der Vorschuss eingeht. Die Fa. Tauchertreff Dekostop ist verpflichtet, ihre Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn der Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

 

8. Zurückbehaltungsrecht

Die Fa. Tauchertreff Dekostop kann die Herausgabe ihrer Arbeiten verweigern bis zum Ausgleich Ihrer Reparaturkostenforderung.

 

9. Abholpflicht

Nach durchgeführtem Auftrag und Hinweis durch die Fa. Tauchertreff Dekostop an den Auftraggeber ist der Auftragsgegenstand schnellstmöglichst abzuholen. Anderenfalls ist die Fa. Tauchertreff Dekostop berechtigt, Lagerkosten ab Eintritt des Annahmeverzuges geltend zu machen.

 

10. Verjährung

Rechte des Auftraggebers wegen Fehlern verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/Reparaturgegenstandes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht im Falle von der Fa. Tauchertreff Dekostop zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.

 

11. Gerichtsstand/Erfüllungsort

Vertraglicher Erfüllungsort und gleichzeitiger Gerichtsstand für alle Ansprüche von und gegen Kaufleute ist Oldenburg.

 

12. Sonstige Vereinbarungen

Für die vertraglichen Beziehungen zur Fa. Tauchertreff Dekostop und die hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

 

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam oder nichtig sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.